Rechtliches

Allgemein

Basierend auf Art. 106 der Bundesverfassung wurde das aktuell geltende Geldspielgesetz geschaffen (BGS).

Geldspiele sind Spiele, bei denen gegen Leistung eines geldwerten Einsatzes oder bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht (Art. 3 BGS).

Geschicklichkeitsspiele sind Geldspiele, bei denen der Spielgewinn ganz oder überwiegend von der Geschicklichkeit der Spielerin oder des Spielers abhängt (Art. 3 BGS).

Geschicklichkeitsspiele, die automatisiert, interkantonal oder online durchgeführt werden, gehören zur Kategorie der Grossspiele (Art. 3 BGS).

Der Betrieb von Glückspielautomaten ist in der Schweiz nur in konzessionierten Spielbanken zugelassen. Für den Verkauf von Glückspielautomaten gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Gesetze

Auf Bundesebene regelt insbesondere das Geldspielgesetz (BGS) sowie die Geldspielverordnung (VGS) die Zulässigkeit von Geldspielen und deren Durchführung.

Bundesamt für Justiz: Rechtlicher Rahmen der Geldspiele in der Schweiz

Bundesamt für Justiz: Geldspielgesetz

Bundesgesetz über Geldspiele vom 29. September 2017

Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK

Aufsicht

Die Kantone, die auf ihrem Gebiet Grossspiele zulassen, schaffen über ein Konkordat eine interkantonale Vollzugsbehörde. Die interkantonale Vollzugsbehörde erteilt u.a. die für die Veranstaltung von Grossspielen erforderliche Veranstalter- und Spielbewilligung. Zudem überwacht sie die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Grossspiele.

Geldspielaufsicht (ab 1.1.2021, anstelle ComLot)

Spielerschutz

Veranstalterinnen von Grossspielen erstellen unter Berücksichtigung des Gefährdungspotenzials der verschiedenen Spielangebote ein geeignetes Sozialkonzept.

Spielen ohne Sucht